Lokale Schwerpunktthemen
Berufliche Weiterbildung stärken
Der Bundestag hat im Rahmen der Konsolidierung des Bundeshaushalts mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 unter anderem die Zuständigkeit für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab 01.01.2025 von den Jobcentern und zugelassene, kommunale Träger – auf die Agenturen für Arbeit übertragen.
Die Integrationsverantwortung verbleibt in den Jobcentern. Diese sind weiterhin für die Identifikation der Weiterbildungsbedarfe und das Teilnehmenden- und Absolventenmanagement zuständig. Um der gemeinsamen Verantwortung für diese Kundinnen und Kunden gerecht zu werden, wurde ein rechtskreisübergreifender Referenzprozess mit Standards und Empfehlungen zur lokalen Ausgestaltung entwickelt.
Wir betreuen und unterstützen...
*ELB: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Wir identifizieren und mobilisieren Leistungsberechtigte mit Qualifizierungsbedarf und beziehen die Arbeitsagentur zur Weiter-bildungsberatung ein.
- Wir bilden sinnvolle Förderketten, um so Schritt für Schritt unsere Kundinnen und Kunden an das Thema Bildung heranzuführen. Sprache und Bildung sollten hierbei Hand in Hand gehen.
- Wir legen rechtskreisübergreifend einen Fokus auf Teilqualifizierungen und abschlussorientierte Qualifizierungen zwecks nachhaltiger, bedarfsdeckender Integration.
- Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden während der Weiterbildungsmaßnahme und sind für die sonstige aktive Betreuung und Förderung der ELB zuständig.
- Wir nutzen verstärkt die B.box für diverse themenspezifische Veranstaltungen rund um das Thema Arbeitsmarkt.
- Wir bauen unsere Arbeit im Quartier aus und sind mit dem „BuS-Mobil“ da, wo unsere Kundinnen und Kunden sind.
- Wir bündeln unsere Kräfte, indem wir ein funktionierendes Netzwerk sowie eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller lokalen und regionalen Akteure des Arbeitsmarktes betreiben.