Profitieren Sie von dieser Fördermöglichkeit und sichern Sie sich heute Ihren Arbeits- und Fachkräftebedarf von morgen. Die betriebliche Einzelumschulung zielt auf das vorhandene Fachkräftepotenzial von Erwachsenen ohne Berufsabschluss (bzw. berufsentfremdet) ab.
Bei der betrieblichen Einzelumschulung handelt es sich um eine Qualifizierungsmaßnahme. Ziel ist es, dass Arbeitssuchende in einem Ausbildungsbetrieb einen Berufsabschluss erwerben. Eine betriebliche Einzelumschulung ist in allen anerkannten dualen Ausbildungsberufen möglich. Sie wird um ein Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt.
Der ausbildende Betrieb sowie die Arbeitssuchenden müssen einen Umschulungsvertrag schließen. Seitens der zuständigen Kammer müssen die Verkürzungstatbestände geprüft und bestätigt werden. Die Umschulung beginnt in der Regel im 2. Berufsschuljahr und kann grundsätzlich in Voll- oder Teilzeit durchgeführt werden. Es besteht für die Umschülerinnen und Umschüler eine Berufsschulpflicht.
Ihnen als Arbeitgebendem können die Kosten für die notwendigen überbetrieblichen Lehrgänge und ggf. erforderliche Eignungsfeststellungen, die Gebühren für Kammereintragungen, Prüfungen, Lehrbücher, Unterrichtsmaterialien usw. sowie die Kosten für notwendige Arbeitskleidung und ggf. Arbeitsausrüstung erstattet werden.
Dieses Angebot gilt in dieser Form nur in Gelsenkirchen.