Chancen für Kinder und Jugendliche
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Das Bildungspaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
Welche Leistungen gibt es?
Ein- oder mehrtägige Ausflüge mit der Kita |
Stadt Gelsenkirchen |
Ein- oder mehrtägige Ausflüge mit der Schule |
Stadt Gelsenkirchen |
Schulbedarf |
Jobcenter Gelsenkirchen |
Lernförderung (Nachhilfe) |
Stadt Gelsenkirchen |
Kostenübernahme des Mittagessens (Kita/Schule) |
Stadt Gelsenkirchen |
Kostenübernahme des Eigenanteils des ermäßigten Schokotickets (Schülerbeförderungskosten) |
Stadt Gelsenkirchen |
Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben |
Stadt Gelsenkirchen |
Bitte beachten Sie:
Die Auszahlung des Schulbedarfspaketes für Bürgergeld-Berechtigte erfolgt weiterhin im Rahmen der Auszahlung der Regelleistungen durch das Jobcenter Gelsenkirchen. Die Auszahlung des Schulbedarfspaketes erfolgt automatisch, eine Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Bildungspaket und Anträge zum downloaden finden Sie hier:
Die Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket in weiteren Sprachen finden Sie unter: https://www.mags.nrw/broschuerenservice
Kontakt - so erreichen Sie uns
Kundenbüros
Referat Kinder, Jugend und Familien
Kurt-Schumacher-Straße 4
45881 Gelsenkirchen
Für Berufstätige und Maßnahme-Teilnehmende ist selbstverständlich ein individueller Termin außerhalb dieser Zeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder per Mail.
Öffnungszeiten
Montag:
08:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
08:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
Geschlossen
Donnerstag:
08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:30 Uhr