Die Berechtigungskarte macht's möglich
In Gelsenkirchen gibt es das Mein Ticket
Zu einem kleinen Preis kann eine persönliche Fahrkarte erworben werden. Für beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich. Weitere Informationen zu den Ticketmerkmalen finden Sie unter:
Für den Erwerb des Mein Tickets ist eine Berechtigungskarte erforderlich. Diese Berechtigungskarte erhalten Sie als Empfängerin bzw. Empfänger entsprechender Leistungen (siehe Liste Leistungen).
Wenn Sie Bürgergeld beim Jobcenter beziehen, können Sie die Berechtigungskarten anfordern. Die Karten werden auf Wunsch zugeschickt oder können abgeholt werden. Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Leistungen
- Bürgergeld oder Sozialgeld nach SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgetz
- Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene
- Wohngeld
Berechtigungskarte beantragen
Wenn Sie Bürgergeld beim Jobcenter beziehen, können Sie eine Berechtigungskarte anfordern. Die Berechtigungskarte erhalten Sie bequem über unser Online-Formular, Ihre persönliche Vorsprache oder telefonisch.
Antrag über das Online-Formular
Bitte füllen Sie den Online-Antrag Mein Ticket aus und drücken dann den Button "Antrag senden".
Antrag über Persönliche Vorsprache
Nutzen Sie dazu eine der Eingangszonen des Jobcenters, um Ihren Wunsch nach einer Berechtigungskarte für das Mein Ticket mitzuteilen.
Antrag über telefonische Anfrage
Ihre telefonische Antragstellung richten Sie bitte an unser Servicecenter. Ihr Antrag wird in allen Fällen umgehend bearbeitet, die Berechtigungskarte wird Ihnen zugeschickt.
Bei den mit * gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtangaben.
Hinweis:
Wir sind bemüht, personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen/Dokumenten/Unterlagen den Post- oder Faxweg empfehlen.
Das VRR Mein Ticket
Mit Ihrer Berechtigungskarte können Sie dann Wertmarken in den Verkaufsstellen beim VRR erwerben.
Bitte beachten Sie:
Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Berechtigungskarten durch das Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen. Sie können diese telefonisch bei Ihren Betreuungsstellen anfordern, sie persönlich abholen oder im Internet den elektronischen Antrag nutzen.