Das Jobcenter Gelsenkirchen hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: Die örtliche Agentur für Arbeit und die Stadt Gelsenkirchen. Sie bilden die Trägerversammlung.
Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus jeweils fünf Vertreterinnen und Vertretern der Träger der gemeinsamen Einrichtung. Diese werden von der Agentur für Arbeit und der Stadt Gelsenkirchen bestellt und abberufen.
Die Trägerversammlung entscheidet über die wichtigsten organisatorischen und personalwirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie stellt einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung auf und stimmt das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger ab.