Höhe der Leistungen
Bedarfe für Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Für den Bereich der Stadt Gelsenkirchen werden zurzeit folgende Wohnungsgrößen und Bedarfe für Unterkunft einschließlich Betriebskosten (ohne Heizkosten) als angemessen anerkannt (siehe Tabelle).
Für jede weitere Person im Haushalt kann ein Mehrbetrag von insgesamt 117,00 € für die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
Daneben werden die tatsächlichen Heizkosten (vorbehaltlich einer Angemessenheitsprüfung) als Bedarf anerkannt.
Haushalt | Wohnungsgröße in m² | Netto-Kaltmiete | mittlere (kalte) Betriebskosten | angemessene KdU |
---|---|---|---|---|
Alleinstehende | 50 | 300,00 € | 104,00 € | 404,00 € |
2 Personen | 65 | 360,00 € | 135,00 € | 495,00 € |
3 Personen | 80 | 440,00 € | 166,00 € | 606,00 € |
4 Personen | 95 | 530,00 € | 197,00 € | 727,00 € |
5 Personen | 110 | 630,00 € | 228,00 € | 858,00 € |
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