Kosten für Unterkunft und Heizung

Höhe der Leistungen

Bedarfe für Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Für den Bereich der Stadt Gelsenkirchen werden zurzeit folgende Wohnungsgrößen und Bedarfe für Unterkunft einschließlich Betriebskosten (ohne Heizkosten) als angemessen anerkannt (siehe Tabelle).

Für jede weitere Person im Haushalt kann ein Mehrbetrag von insgesamt 117,00 € für die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.

Daneben werden die tatsächlichen Heizkosten (vorbehaltlich einer Angemessenheitsprüfung) als Bedarf anerkannt.

Haushalt Wohnungsgröße in m² Netto-Kaltmiete mittlere (kalte) Betriebskosten angemessene KdU
Alleinstehende 50 300,00 € 104,00 € 404,00 €
2 Personen 65 360,00 € 135,00 € 495,00 €
3 Personen 80 440,00 € 166,00 € 606,00 €
4 Personen 95 530,00 € 197,00 € 727,00 €
5 Personen 110 630,00 € 228,00 € 858,00 €

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