Neuantrag
Maßgebend für Ihren eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück (wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, können Sie trotz Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Bürgergeld erhalten). Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
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Erstantrag
Für die Erstantragstellung muss ein volljähriger Vertreter der Bedarfsgemeinschaft persönlich vorsprechen. Soweit Eltern zusammen mit Ihren unter 25-jährigen Kindern im Haushalt leben, ist die persönliche Vorsprache der Eltern in der Regel erforderlich.
Bitte bringen Sie bei jeder Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Haben Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit, benötigen Sie für Ihren Neuantrag zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung und einen gültigen Nachweis über den Aufenthaltsstatus (siehe Eintrag in Ihrem Pass).
Als Anlage zum Erstantrag zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten Sie eine Checkliste mit Unterlagen, die für die Prüfung Ihres Antrages relevant sind.
In der Regel ist vor der Antragsabgabe eine Vorsprache bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner erforderlich. Im Erstgespräch wird über Ihren bisherigen Lebenslauf, die beruflichen Ziele und über den Weg in Arbeit gesprochen. Im Rahmen dieses Gespräches wird Ihnen der persönliche Ansprechpartner unter Berücksichtigung der Lebenssituation ein Sofortangebot zur Eingliederung in Arbeit unterbreiten.
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie den Termin zur Antragsabgabe im Leistungsbereich.
Weiterbewilligung
Erfüllen Sie weiterhin die Voraussetzungen, um Bürgergeld zu erhalten, füllen Sie einen Weiterbewilligungsantrag aus und nutzen Sie zur Abgabe einen der Briefkästen im Jobcenter. Haben Sie Fragen, stehen Ihnen auch die Empfangsbereiche im Jobcenter Gelsenkirchen zur Verfügung.
Sie können Ihren Weiterbewilligungsantrag in unserem Servicecenter telefonisch beantragen, im Empfangsbereich des Jobcenters persönlich abholen oder sich den Antrag in unserem Downloadcenter herunterladen.