Kampagne Teilhabechancen-Gesetz

Deine Stadt. Dein Unternehmen. Dein Plus.

Zum 01.01.2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Es schafft mit zwei neuen Fördermöglichkeiten besondere Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt. Dies sind die „Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§16i SGB II) und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§16e SGB II).

Durch individuell ausgerichtete Unterstützung erhalten langzeitarbeitslose Menschen die Chance, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Die Kampagne Deine Stadt. Dein Unternehmen. Dein Plus. begleitet die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Gelsenkirchen und richtet sich an interessierte Arbeitgebende, die mehr zu den Vorteilen und Möglichkeiten erfahren möchten.

Unsere Ansprechpersonen beraten Sie gerne.

Telefon:  0209 - 60509-100

Vorteile

  • Möglichkeit einer intensiven Einarbeitung durch den finanziellen Ausgleich
  • Entlastung des Fachpersonals
  • Kostenersparnis durch effektiven Arbeitseinsatz
  • keine Nachbeschäftigungspflicht
  • begleitendes Coaching, um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren
  • erforderliche Weiterbildungen und zusätzliche Praktika sind förderfähig

Förderung von Arbeitsverhältnissen optimal nutzen

Werden Sie jetzt zum engagierten Arbeitgeber. Entlasten Sie sich und Ihr Team. Die passende Arbeitskraft suchen Sie sich aus.
Bei Einstellung einer langzeitarbeitslosen Person zum Beispiel kann das Arbeitsverhältnis bis zu 5 Jahre gefördert werden. In den ersten 2 Jahren sogar mit 100 % des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.

© Jobcenter Gelsenkirchen