Finanzielle Ressourcen
Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget
Dem Jobcenter Gelsenkirchen steht jährlich ein zugewiesener Betrag als Gesamtbudget für die Aufgabenerledigung zur Verfügung.
Daraus sind sowohl die Personalausgaben, sämtliche sächlichen Aufwendungen (inklusive eingekaufter Dienstleistungen) und die Eingliederungsleistungen zu erbringen. Nicht enthalten sind in diesem Budget die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Kosten der Unterkunft, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe sowie ergänzend in Anspruch genommene Förderprogramme des Bundes (ggf. aus dem Europäischen Sozialfons).
Auf dieser Grundlage sowie auf der Basis der zu erwartenden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt, der Bewertung der eigenen Ressourcen und der Erwartungen an die Ziele können die Arbeits-markt- und Integrationsprogramme auf lokaler Ebene erstellt und vereinbart werden.
Da die avisierten Haushaltsmittel für die Verwaltungskosten im Jahr 2025 nicht auskömmlich sein werden, geht das Jobcenter Gelsenkirchen von einem erforderlichen Umschichtungsbetrag in Höhe von 5,8 Mio. € aus. Dieses Geld wird aus dem Eingliederungs- in den Verwaltungskostenhaushalt umgeschichtet werden müssen.
Das Jobcenter Gelsenkirchen investiert den Großteil des ihm zur Verfügung stehenden Eingliederungsbudgets (knapp 66 Prozent) in integrationsorientierte Maßnahmen. Hier stehen insbesondere die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie die Maßnahmen der freien Förderung im Vordergrund.
Für „beschäftigungsschaffende Maßnahmen“ werden ca. 32 Prozent des Eingliederungsbudgets eingesetzt. Hier steht das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) im Fokus.
Für die den Verwaltungskosten zugeordneten Aufwendungen für Personal- und Sachausgaben des Jobcenters Gelsenkirchen werden für das Jahr 2025 voraussichtlich 58,6 Mio. Euro eingesetzt.
Zur Umsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik stehen uns rund 37,5 Mio. € zur Verfügung
Das Jobcenter Gelsenkirchen investiert den Großteil des ihm zur Verfügung stehenden Eingliederungsbudgets (knapp 66 Prozent) in integrationsorientierte Maßnahmen. Hier stehen insbesondere die Förderung der beruflichen Weiterbildung (im Fokus abschlussorientierte Eintritte), die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie die Maßnahmen der freien Förderung im Vordergrund.
Für „beschäftigungsschaffende Maßnahmen“ werden ca. 32 Prozent des Eingliederungsbudgets eingesetzt. Hier steht das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) im Fokus.
Für die den Verwaltungskosten zugeordneten Aufwendungen für Personal- und Sachausgaben des Jobcenters Gelsenkirchen werden für das Jahr 2024 voraussichtlich 54,5 Mio. Euro eingesetzt.