Neuregelungen in der Grundsicherung
Vereinfachter Neuantrag ab 01.04.2020
Aufgrund der aktuellen Lage hat der Gesetzgeber ein Sozial-Schutzpaket beschlossen, um den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung („Hartz IV“) zu erleichtern. Die beiden Antragsformulare stehen für Sie zum Download bereit.
Aussetzen der Vermögensprüfung
Wer zwischen 01.03.2020 und 30.06.2020 einen Neuantrag stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten 6 Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die üblichen Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
Übernahme der Kosten der Unterkunft
Bei Anspruch auf Grundsicherung, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inkl. Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen ab 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 für 6 Monate anerkannt.
Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig
Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Weitere Infos
Ausführliche Informationen über die Neuregelungen in der Grundsicherung und auch die abrufbaren Anträge finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
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Für Selbständige, Freiberufler und alle von der Corona Krise Betroffene